mietkosten.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen — mietkosten.at

Version 2.0 · Stand: 19. August 2026

1. Anbieterin und Vertragspartner

1.1 Anbieterin der Plattform mietkosten.at ist die
CORELI reClaim Services GmbH, Haidgasse 7/1, 1020 Wien, Österreich, FN 674040k, Handelsgericht Wien, Stammkapital: EUR 10.000,–, Geschäftsführer: Michael Swoboda. Telefon: +43 670 3019320 · E-Mail: office@reclaim.at · Web: https://reclaim.at (im Folgenden „reClaim").

1.2 Unternehmensgegenstand von reClaim ist die administrative Unterstützung bei der Strukturierung und digitalen Aufbereitung von Falldaten und Dokumenten für die Geltendmachung von Ansprüchen zur Weiterleitung an befugte Dritte. reClaim erbringt keine Rechtsberatung.

1.3 Die rechtliche Prüfung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch eine von reClaim beigezogene, in Österreich zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Rechtsanwaltskanzlei (im Folgenden „Kanzlei"). Welche Kanzlei Ihren Fall bearbeitet, ergibt sich aus der Rechtsanwaltsvollmacht.

1.4 Die Kanzlei handelt eigenverantwortlich und weisungsfrei nach anwaltlichem Berufsrecht. Sie ist nicht Erfüllungsgehilfin von reClaim. Weder reClaim noch der Finanzierungsgeber sind berechtigt, der Kanzlei Weisungen zu erteilen, Entscheidungen über den Fall zu treffen oder Einsicht in den Fall zu nehmen. Entscheidungen über die Führung des Falles treffen ausschließlich Sie nach Beratung durch die Kanzlei.

1.5 Diese AGB gelten für Verbraucher:innen und Unternehmer:innen. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

1.6 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext samt diesen AGB wird Ihnen bei Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt und bleibt im Kundenportal abrufbar.

2. Leistungsgegenstand

2.1 reClaim stellt eine digitale Plattform bereit, über die Nutzer:innen Mietunterlagen zur kostenlosen rechtlichen Erstprüfung des Falles durch eine Kanzlei übermitteln können.

2.2 Leistungen von reClaim:

2.3 reClaim erbringt keine Rechtsberatung und trifft keine rechtliche Beurteilung. Sämtliche rechtlichen Aussagen stammen ausschließlich von einer Kanzlei. Automatisierte Markierungen in Dokumenten sind rein technische Hervorhebungen ohne rechtliche Aussage; es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt. reClaim gibt insbesondere keine Empfehlungen ab.

2.4 Das Ergebnis des Schnellchecks ist eine unverbindliche Orientierung, ob eine Prüfung sinnvoll erscheint, und enthält keine Aussage über das Bestehen eines Anspruchs.

3. Ablauf

Die Angaben in dieser Übersicht gelten vorbehaltlich der Finanzierungsvereinbarung. Dort ist geregelt, in welchen Fällen auch ohne Erfolg Zahlungspflichten entstehen können.

4. Zustandekommen der Verträge

4.1 Mit Registrierung und Upload kommt zwischen Kund:in und reClaim ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform und die Weiterleitung der Unterlagen an die Kanzlei zustande.

4.2 Ein Mandatsverhältnis entsteht erst mit Unterzeichnung der Vollmacht gegenüber der Kanzlei.

4.3 Ein Finanzierungsvertrag entsteht erst mit Unterzeichnung der Prozessfinanzierungsvereinbarung gegenüber dem darin genannten Finanzierungsgeber.

4.4 Es besteht kein Anspruch auf Übernahme eines Falls. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Aus einer Ablehnung entstehen Ihnen keine Kosten.

4.5 Vollmacht samt Datenschutzerklärung der Kanzlei und Finanzierungsvereinbarung werden gemeinsam übermittelt und gesondert unterzeichnet, nachdem die Kanzlei den Fall geprüft und positiv eingeschätzt hat.

4.6 Sie sind nicht verpflichtet, die Finanzierungsvereinbarung abzuschließen, um die Kanzlei zu beauftragen. Auf Ihren Wunsch wird die Vollmacht ohne Finanzierungsvereinbarung ausgestellt; in diesem Fall richtet sich das Honorar ausschließlich nach dem Mandatsverhältnis und Sie tragen das Kostenrisiko selbst. Sie sind nicht verpflichtet, eine von reClaim vorgeschlagene Kanzlei zu beauftragen. Auf Ihren Wunsch werden wir eine Anfrage an die vorgeschlagene Kanzlei weiterleiten.

5. Kosten und Finanzierung

5.1 Schnellcheck und Erstprüfung sind kostenlos. Bis zur Unterzeichnung nach 4.2 und 4.3 entstehen keinerlei Kosten.

5.2 Schätzt die Kanzlei den Anspruch als durchsetzbar ein, erhält der/die Kund:in ein individuelles Finanzierungsangebot durch einen Finanzierungsgeber. Darin werden jedenfalls genannt: a) der Finanzierungsgeber mit Firma und Anschrift, b) die Erfolgsbeteiligung in Prozent, c) die Bemessungsgrundlage der Erfolgsbeteiligung, d) die Behandlung von Vergleichen und Teilzahlungen, e) die Behandlung künftiger Mietersparnisse, f) die Folgen einer eigenen Einigung mit der Gegenseite und einer vorzeitigen Beendigung des Mandats samt Bezifferung anhand des konkreten Falls, g) das Rücktrittsrecht nach dem FAGG samt Muster-Rücktrittsformular.

5.3 Der Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Kund:in und Finanzierungsgeber zustande. reClaim schuldet keine Finanzierung und haftet nicht für deren Erfüllung.

6. Mitwirkungspflichten

6.1 Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein; alle Unterlagen sind zu übermitteln.

6.2 Der/die Kund:in bestätigt, in derselben Sache nicht bereits anderweitig anwaltlich vertreten zu werden und kein Verfahren in derselben Sache anhängig zu haben.

6.3 Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen, insbesondere Rückstände an Miete oder Betriebskosten, Beendigung des Mietverhältnisses, Adress- oder Kontaktänderung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Ihnen oder der Gegenseite.

6.4 Der/die Kund:in gibt an, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.

6.5 Verletzen Sie diese Pflichten, können reClaim und die Kanzlei die Bearbeitung beenden. Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Verschulden und nur im Umfang des tatsächlich entstandenen Schadens.

7. Kommunikation

7.1 Mit der Registrierung stimmt der/die Kund:in zu, von reClaim und der Kanzlei bezüglich seiner/ihrer Anfrage über die Kommunikationskanäle E-Mail, Telefon, SMS und WhatsApp kontaktiert zu werden. Die Kontaktaufnahme über E-Mail und Telefon ist für die Bearbeitung und Erbringung der Leistung zwingend erforderlich. SMS und WhatsApp werden ebenfalls zur Leistungserbringung genutzt, da Kund:innen über diese Kanäle regelmäßig auch Unterlagen übermitteln und mit reClaim bzw. der Kanzlei kommunizieren. Der/die Kund:in ist berechtigt, der Nutzung jedes einzelnen Kommunikationskanals jederzeit unabhängig voneinander mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen und die Einwilligung für den jeweiligen Kanal gesondert zu widerrufen.

7.2 Mandatsbezogene Inhalte werden ausschließlich über gesicherte Kanäle übermittelt. Über SMS und WhatsApp erfolgen ausschließlich Benachrichtigungen ohne inhaltliche Angaben zum Fall, verbunden mit einem persönlichen Zugangslink.

7.3 Telefongespräche werden nicht aufgezeichnet.

7.4 Der/die Kund:in kann jederzeit verlangen, dass einzelne Kanäle nicht mehr genutzt werden. Die Abwahl von SMS und WhatsApp führt allein nicht zur Einstellung der Bearbeitung, solange die Leistungserbringung über E-Mail und Telefon weiterhin möglich ist. Ist die Leistungserbringung dadurch insgesamt nicht mehr möglich, kann die Bearbeitung eingestellt werden.

7.5 Werbliche Nachrichten und Informationen über weitere Leistungen erfolgen nur bei gesonderter Zustimmung und können jederzeit abbestellt werden.

8. Beendigung durch den Kunden

8.1 Solange keine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet ist, kann der/die Kund:in die Nutzung jederzeit schriftlich unter Nennung des konkreten Falles beenden — auch durch eine einfache Nachricht per E-Mail, SMS oder WhatsApp. Aus Beweiszwecken empfehlen wir das E-Mail.

8.2 reClaim unterscheidet:

8.3 Eine Löschung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen. Die Beendigung der Bearbeitung oder ein Kommunikationsstopp führen allein nicht zur Löschung.

8.4 Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen: Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, können Verbraucher:innen binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Das betrifft die Finanzierungsvereinbarung gegenüber dem Finanzierungsgeber und das Mandatsverhältnis gegenüber der Kanzlei. Die Rücktrittsbelehrung samt Muster-Rücktrittsformular erhalten Sie gemeinsam mit den zu unterzeichnenden Unterlagen.

8.5 Soll die Kanzlei bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Durchsetzung beginnen, ist dazu Ihr ausdrückliches Verlangen erforderlich. Sie werden vor Unterzeichnung darauf hingewiesen, dass Sie das Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren und im Fall eines Rücktritts ein dem bereits erbrachten Aufwand entsprechendes Entgelt zu zahlen haben (§ 10, 16 FAGG). Ohne dieses Verlangen wird mit der Durchsetzung erst nach Ablauf der Frist begonnen.

8.6 Für den unentgeltlichen Plattformvertrag mit reClaim besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht; Sie können ihn nach Punkt 8.1 jederzeit formlos beenden.

9. Haftung

9.1 reClaim haftet nicht für den gewünschten Prozesserfolg oder für Pflichtverletzungen des Finanzierungsgebers oder der Kanzlei.

9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet reClaim nicht, ausgenommen bei Personenschäden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

9.3 Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben von den Punkten 9.1 und 9.2 unberührt.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://mietkosten.at/datenschutz.html. Für die anwaltliche Bearbeitung ist die Kanzlei eigenständig verantwortlich; deren Datenschutzinformation erhalten Sie gemeinsam mit der Vollmacht.

11. Änderung der AGB

11.1 Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der/die Kund:in nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Die Mitteilung stellt die geltende und die neue Fassung gegenüber. Änderungen sind nur zulässig, soweit sie durch eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, behördliche Vorgaben oder die technische Weiterentwicklung der Plattform veranlasst sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ihrem Nachteil verschieben. Im Fall eines Widerspruchs können Sie den Plattformvertrag kostenfrei beenden.

11.2 Auf bereits abgeschlossene Finanzierungsvereinbarungen wirken AGB-Änderungen nicht zurück.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt.

12.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; gegenüber Verbraucher:innen findet keine ergänzende Auslegung zu deren Nachteil statt.

13. Außergerichtliche Streitbeilegung

Dieser Punkt betrifft ausschließlich Streitigkeiten zwischen dem/der Kund:in und reClaim (nicht Einigungen mit dem Vermieter).

13.1 Bei Beschwerden können sich Verbraucher:innen zunächst an office@reclaim.at wenden.

13.2 Bei Streitigkeiten weist reClaim auf die Verbraucherschlichtungsstelle hin.

13.3 reClaim ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen oder mitzuwirken.

14. Nutzung von Gebäudedaten durch reClaim

14.1 reClaim ist berechtigt, die aus den eingereichten Unterlagen hervorgehenden Angaben zur Gebäudeadresse und Hausverwaltung anonymisiert — d. h. ohne Offenlegung Ihres Namens oder persönlicher Daten — zu nutzen, um andere Bewohner:innen desselben Gebäudes zu informieren.

14.2 Sie können dieser Nutzung der Gebäudedaten jederzeit formlos widersprechen.

15. Datenweitergabe an Vertriebspartner

15.1 Haben Sie sich über den Empfehlungslink eines Vertriebspartners registriert und hierzu eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt, erhält der Vertriebspartner in einem gesonderten Portal Einsicht in Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie den Bearbeitungsstand Ihres Falls in Form vordefinierter Statusangaben. Ab Erteilung eines anwaltlichen Mandats setzt diese Einsicht zusätzlich Ihre ausdrückliche Entbindung der Kanzlei von der Verschwiegenheitspflicht voraus. Diese Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf die Bearbeitung Ihres Falls und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

15.2 Unabhängig von dieser Einwilligung übermittelt reClaim dem Vertriebspartner zur Abrechnung seines Provisionsanspruchs eine Aufstellung, aus der hervorgeht, für welche Kund:in welche Provision anfällt, einschließlich Ihres Namens und einer fallbezogenen Referenznummer. Diese Übermittlung dient der Abwicklung des Provisionsverhältnisses zwischen reClaim und dem Vertriebspartner und erfolgt unabhängig von der in Punkt 15.1 genannten Einwilligung.

15.3 Der Vertriebspartner erhält in keinem Fall Zugriff auf Ihre Unterlagen, rechtliche Einschätzungen oder die Kommunikation mit der Kanzlei.

15.4 Näheres regelt die Datenschutzerklärung.